Ausbildungsvertrag | Arbeitsvertrag & Arbeitsrecht 2019

2019-6-26 · Minderjährige Auszubildende dürfen laut Jugendarbeitsschutzgesetz höchstens 40 Stunden in der Woche sowie acht Stunden täglich arbeiten. Ausnahmsweise sind auch achteinhalb Stunden erlaubt, solange die maximale Wochenarbeitszeit nicht überschritten wird. Auch über die Pausen muss im Ausbildungsvertrag laut Arbeitsrecht hingewiesen werden.

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